OK, es ist unbescheiden und überdies eitel, aber ein bißchen stolz bin ich schon...
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Gegründet am | 6. Sep. 2005 |
Renoviert zum | 1. Jan. 2009 |
Entfesselt am | 20. Jan. 2010 |
Stillgelegt am | 6. Sep. 2011 |
Neuanfang am | 6. Mrz. 2012 |
Facelift am | 25. Jul. 2017 |
Umzug am | 6. Mär. 2018 |
Aufgepeppt ab | 24. Apr. 2019 |
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OK, es ist unbescheiden und überdies eitel, aber ein bißchen stolz bin ich schon...
Abgelegt in: Interna • 5. Jan. 2010, 20:21 Uhr
Stichworte: Ausstellungen, Kunst, Lichtspiele, Museen, Nürnberg
Das kannst du auch sein. Mächtig sogar. Und – man muß nicht immer bescheiden sein. Ab und zu darf die Nase auch mal etwas höher getragen werden.
LG Petra
#1
Aber nicht zu hoch, sonst sieht man bald den Boden nicht mehr, kommt deshalb schnell ins Stolpern und holt sich womöglich eine blutige Nase... ;-)
#2
Klasse – ich gratuliere Dir!
#3
Ich verneige mich tief. Ich habs ja bisher nur in den ‘Doppelpunkt’ geschafft...
#4
Aber auch der »Dopplepunkt« ist allemal ein Ausrufezeichen wert!
#5
Eines meiner Bilder wurde von Chip-Online geklaut, bei dir kommt die FAZ und fragt. Spürst Du den Neid aufkeimen?!
#6
Nicht die F.A.Z. hat nachgefragt, sondern weiland die Leute vom NMN. Denen habe ich jedwede Nutzung gerne gestattet, weswegen mein Foto jetzt auf der Museums-Homepage auftaucht, drinnen auf den Bildschirmen zu sehen ist und als Postkarte ausliegt. Die F.A.Z. wird ihrerseits beim Museum angeklopft haben...
#7
Trotzdem, Du wurdest gefragt. Nachdem ich grad gelesen habe wie schlecht Neid für mich ist: Wollen wir die Vokabel gegen etwas wie Unverfänglicheres tauschen, was zwar ebensowenig passt , aber sympathischer klingt. ;-)
#8
Du brauchst keine neuen Vokabeln zu suchen, sondern nur eine Rechnung an die im Impressum der Stibitzbuben angegebene Adresse zu senden: Orientiere Dich an den Honorarsätzen der VG Bild Kunst und weise freundlich darauf hin, daß man in der Hektik des Tagesgeschäftes wohl schlicht vergessen hat, Dich als Urheber um die Veröffentlichungsrechte zu bitten und nach den Konditionen zu fragen. Gerne wirst Du bei nachträglicher Begleichung Deines Autorenhonorars von rechtlichen Schritten und einer Beschwerde bei einschlägigen Presse-Vebänden Abstand nehmen...
Den Rest formulierst Du bitte selbst aus, sonst muß ich Dir noch meinerseits eine Kostennote für meine Beratertätigkeit übersenden.
#9